Benötigen Sie Hilfe bei der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten?
Der Geltungsbereich der BauPVO ist umfangreich – mit uns können Sie Ihren Kenntnisstand ausrichten.
Bauprodukte-Verordnung
Überblick
Viele im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufte Bauprodukte müssen der EU-Verordnung über Bauprodukte (BauPVO) entsprechen. Konforme Produkte können das CE-Kennzeichen erhalten.
Die BauPVO unterscheidet sich von anderen EU-Gesetzgebungen. Sie betrifft nicht nur eine Vielzahl an Produkten, die Produkte müssen auch entweder nach einer harmonisierten Norm geprüft sein oder über ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) / Europäische Technische Bewertung (ETA) verfügen, bevor das CE-Kennzeichen angebracht werden darf.
Ein Bauprodukt wird als Produkt oder Bausatz definiert, das oder der dauerhaft in Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus eingebaut wird. Das Produkt muss sich zudem auf eine oder mehrere Grundanforderungen des Bauwerks auswirken (beschrieben in Anhang I der BauPVO):
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Hier sind einige Beispiele für Bauprodukte:
- Zement
- Zuschläge
- Bitumenprodukte
- Brandmeldeanlagen/Alarmsysteme
- Verkleidungen
- Stahlkonstruktionen
Es gibt zwei Hauptfragen zur Anwendbarkeit der BauPVO:
1. Handelt es sich um ein "Bauprodukt"?
2. Falls ja, ist es durch eine harmonisierte technische Spezifikation abgedeckt?
Werden beide Fragen mit ja beantwortet, gilt die BauPVO und das CE-Kennzeichen ist erforderlich.
Benötigen Sie Hilfe mit der BauPVO?
Wir sind eine Notifizierte Stelle (NoBo) nach der BauPVO. Unsere Leistungen zur CE-Kennzeichnung, Prüfung und Konformitätsbewertung versorgen Sie mit den notwendigen Kompetenzen und Informationen für die Übereinstimmung Ihrer Produkte mit der BauPVO.
Unsere Notifizierung umfasst eine Vielzahl harmonisierter EU-Normen. In folgenden Bereichen können wir Ihnen helfen:
- Bestimmen, welche harmonisierten EU-Normen auf Ihr Bauprodukt und Ihre Branche anwendbar sind
- Produktzertifizierung
- Informationen zur CE-Kennzeichnung
- Jährliche Überwachung und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Weltweit anerkannt und akkreditiert
LRQA gehörte zu den ersten Notifizierten Stellen, die nach der Bauprodukteverordnung akkreditiert wurden, als sie 2013 die Bauprodukterichtlinie ersetzte – ganz unserer langen Tradition mit EU-Richtlinien entsprechend. Mit LRQA entscheiden Sie sich für eine traditionsreiche Einrichtung mit nachweislicher Fähigkeit zur Prüfung Ihrer Geräte nach den Anforderungen der BauPVO.
Technische Kompetenz
Die Sachverständigen von LRQA können direkte Einblicke in die Anforderungen der BauPVO und die dahinterstehende Logik geben. Unsere Gutachter werden entsprechend ihrer branchenspezifischen Kenntnisse und Kompetenzen ausgewählt. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass sie Ihre Herausforderungen bei der Herstellung verstehen.
Unsere Assessment-Expertenteams gehen kooperativ vor und achten auf eine schnelle und effiziente Bewertung mit möglichst wenigen Unterbrechungen Ihrer Betriebsabläufe. Dank der branchenführenden Methode können unsere Planungsgutachter, Inspektoren und Qualitätssystemauditoren Sie auf die Zertifizierung vorbereiten, Ihre Anlagen überprüfen sowie Ihre Mitarbeiter und Interessengruppen zur BauPVO und zugehörigen Normen schulen.
Ihr Beitrag zur Unterstützung anderer
Unsere Gewinne finanzieren die LRQA Foundation, eine Stiftung zur Unterstützung von natur- und ingenieurwissenschaftlicher Forschung, Bildung und öffentlichem Engagement in unserem Sinne. Dies alles trägt zu unserer täglichen Motivation bei: Gemeinsam für eine sichere Welt zu sorgen.
Fallstudien
EINBLICKE
Erweitern Sie Ihr Wissen!
Registrieren Sie sich für unseren News-Service und erhalten Sie aktuelle Meldungen zu Codes, Normen und Regularien für Hersteller und Anlagenbetreiber.
Erweitern Sie Ihr Wissen!