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EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD: Anforderungen, Fristen & Umsetzung

Ein proaktiver Ansatz für die Due-Diligence der Nachhaltigkeit von Unternehmen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) stellt einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung dar. Unternehmen müssen künftig umfassende Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette erfüllen. Diese EU-Lieferkettenrichtlinie geht deutlich über bestehende nationale Regelungen hinaus und erfordert eine strategische Neuausrichtung unternehmerischer Sorgfaltsprozesse.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Gemeinsam durch die sich entwickelnden Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen navigieren.

 

LRQA kombiniert jahrzehntelange Expertise in regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen mit datengestützten Erkenntnissen und lokaler Präsenz, um Sie umfassend bei der Steuerung von Risiken und Chancen entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen.

Unser globales Team vereint Spezialisten für Menschenrechte und Klimarisiken sowie tiefgehendes Wissen über aktuelle und künftige Regulierungen, einschließlich der Europäischen Lieferkettenrichtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit  (CSDDD oder auch CS3D genannt). Wir verstehen die Feinheiten und Überschneidungen der verschiedenen Vorschriften und verfolgen daher einen proaktiven und pragmatischen Ansatz, der sämtliche Anforderungen von Beginn an erfüllt, einschließlich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Berichterstattung nach CSDDD.

Wir bieten umfassende End-to-End-Unterstützung für alle Aspekte der ESG-Sorgfaltspflicht (Due-Diligence) – von der Entwicklung effektiver Prozesse bis hin zur zielgerichteten Umsetzung durch maßgeschneiderte Programme, Audits und Untersuchungen.

Unser Ansatz basiert auf datengestützten Insights, die mit Hilfe der LRQA-Software EiQ für die Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette generiert werden. Mit EiQ haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Leistung ihrer Lieferkette sowie ESG-Risiken nahezu in Echtzeit zu überwachen.

Unsere Lösungen gehen über die reine Implementierung hinaus: Wir pflegen langfristige Partnerschaften und unterstützen unsere Kunden kontinuierlich bei der Messung und Überwachung der Auswirkungen und der Effektivität ihrer Maßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre ESG-Risiken zu identifizieren, zu managen, zu minimieren und zu beseitigen.

Anwendungsbereich und Zeitplan der CSDDD

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die CSDDD gilt für Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen. Nach den Anpassungen durch das Omnibus-Paket vom Februar 2025 sind folgende Unternehmen betroffen:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen
  • EU-Unternehmen mit Franchise- oder Lizenzvereinbarungen, die einen Ertrag von mehr als 22,5 Millionen Euro und einen weltweiten Nettoumsatz von über 80 Millionen Euro aufweisen

 

Diese Kriterien bedeuten, dass die Richtlinie primär für große Konzerne gilt. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht direkt betroffen, könnten jedoch indirekt als Teil der Wertschöpfungskette größerer Unternehmen Anforderungen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten unterliegen.

Stufenweise Implementierung nach dem Omnibus-Paket

Die Umsetzung der CSDDD erfolgt nach den Anpassungen des Omnibus-Pakets vom Februar 2025 in einem modifizierten Zeitplan:

 

Phase 1 (ab 26. Juli 2028): Gemeinsame Anwendung für zwei Unternehmensgruppen:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro

 

Phase 2 (ab 26. Juli 2029): Einbeziehung aller übrigen betroffenen Unternehmen gemäß den Grundkriterien (1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz)

 

Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wurde für die Mitgliedstaaten auf den 26. Juli 2027 verschoben. Zudem wurde der Umfang der Sorgfaltspflichten angepasst, sodass der Fokus nun stärker auf direkten Geschäftspartnern (Tier 1) liegt, statt die gesamte Aktivitätskette abzudecken.

Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit 2023 in Kraft ist, geht die CSDDD in mehreren Punkten deutlich darüber hinaus:

Aspekt

LkSG

CSDDD

Anwendungsbereich

Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitern in Deutschland

EU-Unternehmen: >1.000 Mitarbeiter UND >450 Mio. € Umsatz

Nicht-EU-Unternehmen: >450 Mio. € EU-Umsatz

Umfang der Sorgfaltspflicht

Fokus auf unmittelbare Zulieferer, bei mittelbaren nur bei konkretem Verdacht

Gesamte Wertschöpfungskette, inkl. vor- und nachgelagerter Aktivitäten

Umweltanforderungen

Eingeschränkter Umweltschutz (Verbot bestimmter Stoffe)

Umfassende Umweltschutzpflichten inkl. verpflichtendem Klimaplan

Haftung

Behördliche Sanktionen, keine zivilrechtliche Haftung

Zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Versäumnisse

Sanktionen

Bußgelder bis zu 2% des Jahresumsatzes

Bußgelder bis zu 5% des globalen Nettojahresumsatzes

 

Unternehmen, die bereits LkSG-konform sind, müssen ihre bestehenden Systeme anpassen und erweitern:

Ausweitung der Due-Diligence

auf die gesamte Wertschöpfungskette (inkl. Downstream-Bereiche)

Integration

eines Klimaübergangsplans gemäß dem Pariser Klimaabkommen

Erweiterung der Risikoanalyse

und des Monitorings um zusätzliche Umweltaspekte

Vorbereitung auf die zivilrechtliche Haftung

durch entsprechende rechtliche Absicherungen

Sorgfaltspflichten im Detail

 

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu einem strukturierten Sorgfaltspflichtprozess, der folgende Elemente umfasst:

 

  1. Integration in Unternehmensrichtlinien: Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensrichtlinien, Governance-Strukturen und Risikomanagementsysteme einbetten.
  2. Identifikation und Bewertung von Risiken: Tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt müssen systematisch erfasst und bewertet werden.
  3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Basierend auf den identifizierten Risiken müssen präventive Maßnahmen entwickelt und bei eingetretenen Schäden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
  4. Stakeholder-Einbindung: Die Richtlinie fordert eine sinnvolle Einbeziehung der relevanten Interessengruppen, insbesondere betroffener Gemeinschaften.
  5. Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen wirksame Beschwerdesysteme einrichten, die zugänglich, transparent und ohne Vergeltungsrisiko nutzbar sind.
  6. Monitoring und Wirksamkeitsüberprüfung: Die Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  7. Klimaplan: Es muss ein Plan entwickelt werden, der die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens sicherstellt.
  8. Öffentliche Kommunikation: Die Sorgfaltspflicht-Prozesse und -Ergebnisse müssen transparent kommuniziert werden, im Einklang mit der CSRD.


Praxis-Tipp: Die Implementierung eines effektiven Sorgfaltspflichtsystems erfordert einen bereichsübergreifenden Ansatz unter Einbeziehung von Rechts-, Einkaufs-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Abteilungen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme vorhandener Prozesse und identifizieren Sie systematisch die Lücken zu den CSDDD-Anforderungen.

Geschützte Rechtsgüter und Umweltaspekte

 

Menschenrechtsaspekte nach Anhang I

Anhang I der CSDDD definiert konkrete Menschenrechte, die Unternehmen in ihrem Sorgfaltspflichtprozess berücksichtigen müssen. Diese basieren auf internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen und UN-Menschenrechtspakten:

 

Grundlegende Persönlichkeitsrechte:

  • Recht auf Leben
  • Verbot von Folter und grausamer Behandlung
  • Gedankenfreiheit und Schutz der Privatsphäre

 

Arbeitsrechte:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen
  • Recht auf existenzsichernden Lohn
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Verbot von Diskriminierung in der Beschäftigung
  • Schutz von Wanderarbeitern

 

Besonders schutzbedürftige Gruppen:

  • Schutz der Gesundheit und Bildung von Kindern
  • Rechte indigener Völker
  • Gleichstellung der Geschlechter

 

Diese Rechte müssen nicht nur in den direkten Unternehmensaktivitäten, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewahrt werden.

Umweltaspekte nach Anhang II

Die CSDDD geht in ihrem Umweltschutzfokus deutlich über das deutsche LkSG hinaus. Anhang II listet folgende zentrale Umweltaspekte auf:

 

Biodiversitätsschutz:

  • Schutz der biologischen Vielfalt
  • Erhaltung des Weltnaturerbes
  • Schutz geschützter Arten und Ökosysteme

 

Ressourcenschutz:

  • Schutz von Feuchtgebieten und der Meeresumwelt
  • Verbesserung und Wiederherstellung von Böden
  • Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

 

Gefahrstoffe und Abfälle:

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Quecksilber
  • Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe (POPs)
  • Sichere Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle

 

Klimaschutz:

  • Verminderung von Treibhausgasemissionen
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens

 

Unternehmen müssen diese Umweltaspekte in ihre Risikoanalyse einbeziehen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Behebung negativer Auswirkungen ergreifen.

Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive?

 

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) legt verbindliche Anforderungen fest, die Unternehmen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten entlang ihrer Wertschöpfungskette erfüllen müssen.

 

Gemäß der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und ihre Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren. Dies muss, sofern zutreffend, im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen.


Die CSDDD wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Nach dem Omnibus-Paket vom Februar 2025 haben die Mitgliedstaaten nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Das Omnibus-Paket hat folgende wichtige Anpassungen zur CSDDD eingeführt:

  • Fokussierter Anwendungsbereich: Die Schwellenwerte wurden angepasst, sodass nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro betroffen sind.
  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten: Der Fokus liegt verstärkt auf unmittelbaren Zulieferern, während mittelbare Zulieferer nur bei konkreten Risikohinweisen einbezogen werden müssen.
  • Stufenweises Inkrafttreten: Die praktische Anwendung beginnt ab Juli 2028 mit den größten Unternehmen.

 

Zudem müssen Unternehmen einen Klimaplan entwickeln, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht und dazu beiträgt, die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen.

Wer ist von der EU CSDDD betroffen? 

Die Richtlinie wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie wird für Unternehmen gelten, die bestimmte Bedingungen erfüllen:

Unternehmen innerhalb der EU mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR und 1.000 Beschäftigten.

EU-Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit einem Ertrag von mehr als 22,5 Mio. EUR und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR haben.

Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von 450 Mio. EUR erzielt haben.

Am 26. Juli 2027 beginnen die Vorschriften für Unternehmen zu gelten, wobei sie schrittweise eingeführt werden

LRQA-Lösungen für die CSDDD-Compliance

 

LRQA kombiniert jahrzehntelange Expertise in regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen mit datengestützten Erkenntnissen und lokaler Präsenz, um Sie umfassend bei der Steuerung von Risiken und Chancen entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Was ist die CSDDD?

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDDD) legt verbindliche Anforderungen fest, die Unternehmen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten entlang ihrer Wertschöpfungskette erfüllen müssen.

Gemäß der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und ihre Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren. Dies muss, sofern zutreffend, im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen.

Zudem müssen Unternehmen einen Plan entwickeln, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht und dazu beiträgt, die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Entwicklung und Implementierung von Strategien und begleiten Sie beim Aufbau eines Sorgfaltspflichtsystems, das vollständig auf die Anforderungen der CSDDD abgestimmt ist.

 

CS3D-Anforderungen im Überblick

Für wen gilt die CSDDD?

Die CSDDD gilt für große EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind.  

Für EU-Unternehmen: Unternehmen innerhalb der EU mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR und 1.000 Beschäftigten. 

EU-Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit einem Ertrag von mehr als 22,5 Mio. EUR und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR haben. 

Für Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von 450 Mio. EUR erzielt haben. 

Was ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit?

Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in ihren Betrieben und Lieferketten zu managen. Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht in ihre Geschäftsstrategien integrieren und sich an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) orientieren.

Was sind die wichtigsten Anforderungen für Unternehmen im Rahmen der CSDDD?

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu,

  • die Sorgfaltspflicht in die Unternehmensrichtlinien und Risikomanagementsysteme zu integrieren
  • tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte zu ermitteln und zu bewerten
  • potenzielle und tatsächliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte zu verhindern, zu mindern und zu beheben
  • eine sinnvolle Einbeziehung der Interessengruppen durchzuführen
  • einen geeigneten Benachrichtigungsmechanismus und ein oder mehrere Beschwerdeverfahren einzurichten
  • die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichtrichtlinien des Unternehmens zu überwachen
  • einen Klimaplan aufzustellen, der mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang steht
  • in Übereinstimmung mit der CSRD öffentlich zu kommunizieren
Wie unterscheidet sich die CSDDD von anderen ESG-Vorschriften?

Während andere Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Schwerpunkt auf die Offenlegung legen, verpflichtet die CSDDD Unternehmen dazu, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken zu ergreifen. Die Richtlinie betont die Rechenschaftspflicht und schreibt aktive Schritte zur Bewältigung von Risiken vor und legt rechtliche Konsequenzen für die Nichteinhaltung fest. 

Wie wird sich CSDDD auf das Lieferkettenmanagement auswirken?

Die CSDDD verlangt von Unternehmen, die gesamte Lieferkette auf Risiken zu prüfen, auch die indirekter Lieferanten. Unternehmen müssen aktive Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt nachweisen und das Lieferkettenmanagement transparenter gestalten und proaktiv mit Lieferanten zusammenarbeiten, um nachhaltige Praktiken zu fördern. 

Wie sieht der Zeitplan für die CSDDD aus?

Die Vorschriften gelten ab 2027, wobei die Einführung je nach Unternehmensgröße schrittweise erfolgt.

Wie kann die Einhaltung der CSDDD-Vorschriften die Geschäftsergebnisse verbessern?

Compliance kann nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder stärken, das Markenimage verbessern und durch verantwortungsvolle und nachhaltige Praktiken Wettbewerbsvorteile schaffen.

Wie kann LRQA Ihnen helfen, die Einhaltung der CSDDD zu erreichen?

LRQA unterstützt Organisationen bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), indem es maßgeschneiderte, umfassende Unterstützung anbietet, die alle Phasen der Anforderungen der Richtlinie abdeckt. Unser Ansatz kombiniert fundiertes Fachwissen im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) mit praktischen Lösungen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, regulatorische Verpflichtungen effektiv zu erfüllen.

CSDDD mit LRQA umgesetzt - Praxistipps

 

Für eine erfolgreiche Umsetzung der CSDDD-Anforderungen empfehlen wir einen strukturierten Ansatz:

  1. Integrieren statt separieren: Bauen Sie auf bestehenden Systemen auf, anstatt parallele Strukturen zu schaffen. Integrieren Sie CSDDD-Anforderungen in vorhandene Management- und Compliance-Systeme.
  2. Priorisieren nach Risiko: Entwickeln Sie eine risikobasierte Herangehensweise, bei der Sie sich zunächst auf die kritischsten Bereiche Ihrer Wertschöpfungskette konzentrieren.
  1. Zusammenarbeit fördern: Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen (Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit, Recht) und externer Stakeholder.
  2. Technology nutzen: Setzen Sie auf digitale Lösungen für Datenverwaltung, Risikoanalysen und Berichterstattung, um Effizienz und Transparenz zu steigern.
  3. Kontinuierlich verbessern: Verstehen Sie die CSDDD-Compliance als fortlaufenden Prozess, der regelmäßige Überprüfung und Anpassung erfordert.

 

Diese Praxistipps basieren auf unserer umfangreichen Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen bei regulatorischen Transformationsprozessen und helfen Ihnen, die Herausforderungen der CSDDD effektiv zu bewältigen.

Wie wir Sie bei CS3D unterstützen

Wir bieten ein umfassendes Lösungsportfolio, um Sie in allen Aspekten der ESG-Due-Diligence zu unterstützen.

  • ESG-Advisory-Dienstleistungen

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    Verbessern Sie Ihre ESG-Referenzen und übernehmen Sie Best Practices

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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