
EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD: Anforderungen, Fristen & Umsetzung
Ein proaktiver Ansatz für die Due-Diligence der Nachhaltigkeit von Unternehmen
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) stellt einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung dar. Unternehmen müssen künftig umfassende Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette erfüllen. Diese EU-Lieferkettenrichtlinie geht deutlich über bestehende nationale Regelungen hinaus und erfordert eine strategische Neuausrichtung unternehmerischer Sorgfaltsprozesse.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Gemeinsam durch die sich entwickelnden Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen navigieren.
LRQA kombiniert jahrzehntelange Expertise in regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen mit datengestützten Erkenntnissen und lokaler Präsenz, um Sie umfassend bei der Steuerung von Risiken und Chancen entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen.
Unser globales Team vereint Spezialisten für Menschenrechte und Klimarisiken sowie tiefgehendes Wissen über aktuelle und künftige Regulierungen, einschließlich der Europäischen Lieferkettenrichtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD oder auch CS3D genannt). Wir verstehen die Feinheiten und Überschneidungen der verschiedenen Vorschriften und verfolgen daher einen proaktiven und pragmatischen Ansatz, der sämtliche Anforderungen von Beginn an erfüllt, einschließlich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Berichterstattung nach CSDDD.
Wir bieten umfassende End-to-End-Unterstützung für alle Aspekte der ESG-Sorgfaltspflicht (Due-Diligence) – von der Entwicklung effektiver Prozesse bis hin zur zielgerichteten Umsetzung durch maßgeschneiderte Programme, Audits und Untersuchungen.
Unser Ansatz basiert auf datengestützten Insights, die mit Hilfe der LRQA-Software EiQ für die Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette generiert werden. Mit EiQ haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Leistung ihrer Lieferkette sowie ESG-Risiken nahezu in Echtzeit zu überwachen.
Unsere Lösungen gehen über die reine Implementierung hinaus: Wir pflegen langfristige Partnerschaften und unterstützen unsere Kunden kontinuierlich bei der Messung und Überwachung der Auswirkungen und der Effektivität ihrer Maßnahmen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre ESG-Risiken zu identifizieren, zu managen, zu minimieren und zu beseitigen.
Anwendungsbereich und Zeitplan der CSDDD
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die CSDDD gilt für Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen. Nach den Anpassungen durch das Omnibus-Paket vom Februar 2025 sind folgende Unternehmen betroffen:
- EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro
- Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen
- EU-Unternehmen mit Franchise- oder Lizenzvereinbarungen, die einen Ertrag von mehr als 22,5 Millionen Euro und einen weltweiten Nettoumsatz von über 80 Millionen Euro aufweisen
Diese Kriterien bedeuten, dass die Richtlinie primär für große Konzerne gilt. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht direkt betroffen, könnten jedoch indirekt als Teil der Wertschöpfungskette größerer Unternehmen Anforderungen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten unterliegen.
Stufenweise Implementierung nach dem Omnibus-Paket
Die Umsetzung der CSDDD erfolgt nach den Anpassungen des Omnibus-Pakets vom Februar 2025 in einem modifizierten Zeitplan:
Phase 1 (ab 26. Juli 2028): Gemeinsame Anwendung für zwei Unternehmensgruppen:
- Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro
- Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro
Phase 2 (ab 26. Juli 2029): Einbeziehung aller übrigen betroffenen Unternehmen gemäß den Grundkriterien (1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz)
Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wurde für die Mitgliedstaaten auf den 26. Juli 2027 verschoben. Zudem wurde der Umfang der Sorgfaltspflichten angepasst, sodass der Fokus nun stärker auf direkten Geschäftspartnern (Tier 1) liegt, statt die gesamte Aktivitätskette abzudecken.
Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit 2023 in Kraft ist, geht die CSDDD in mehreren Punkten deutlich darüber hinaus:
Aspekt |
LkSG |
CSDDD |
Anwendungsbereich |
Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitern in Deutschland |
EU-Unternehmen: >1.000 Mitarbeiter UND >450 Mio. € Umsatz Nicht-EU-Unternehmen: >450 Mio. € EU-Umsatz |
Umfang der Sorgfaltspflicht |
Fokus auf unmittelbare Zulieferer, bei mittelbaren nur bei konkretem Verdacht |
Gesamte Wertschöpfungskette, inkl. vor- und nachgelagerter Aktivitäten |
Umweltanforderungen |
Eingeschränkter Umweltschutz (Verbot bestimmter Stoffe) |
Umfassende Umweltschutzpflichten inkl. verpflichtendem Klimaplan |
Haftung |
Behördliche Sanktionen, keine zivilrechtliche Haftung |
Zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Versäumnisse |
Sanktionen |
Bußgelder bis zu 2% des Jahresumsatzes |
Bußgelder bis zu 5% des globalen Nettojahresumsatzes |
Unternehmen, die bereits LkSG-konform sind, müssen ihre bestehenden Systeme anpassen und erweitern:
Ausweitung der Due-Diligence
auf die gesamte Wertschöpfungskette (inkl. Downstream-Bereiche)
Integration
eines Klimaübergangsplans gemäß dem Pariser Klimaabkommen
Erweiterung der Risikoanalyse
und des Monitorings um zusätzliche Umweltaspekte
Vorbereitung auf die zivilrechtliche Haftung
durch entsprechende rechtliche Absicherungen
Sorgfaltspflichten im Detail
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu einem strukturierten Sorgfaltspflichtprozess, der folgende Elemente umfasst:
- Integration in Unternehmensrichtlinien: Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensrichtlinien, Governance-Strukturen und Risikomanagementsysteme einbetten.
- Identifikation und Bewertung von Risiken: Tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt müssen systematisch erfasst und bewertet werden.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Basierend auf den identifizierten Risiken müssen präventive Maßnahmen entwickelt und bei eingetretenen Schäden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
- Stakeholder-Einbindung: Die Richtlinie fordert eine sinnvolle Einbeziehung der relevanten Interessengruppen, insbesondere betroffener Gemeinschaften.
- Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen wirksame Beschwerdesysteme einrichten, die zugänglich, transparent und ohne Vergeltungsrisiko nutzbar sind.
- Monitoring und Wirksamkeitsüberprüfung: Die Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
- Klimaplan: Es muss ein Plan entwickelt werden, der die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens sicherstellt.
- Öffentliche Kommunikation: Die Sorgfaltspflicht-Prozesse und -Ergebnisse müssen transparent kommuniziert werden, im Einklang mit der CSRD.
Praxis-Tipp: Die Implementierung eines effektiven Sorgfaltspflichtsystems erfordert einen bereichsübergreifenden Ansatz unter Einbeziehung von Rechts-, Einkaufs-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Abteilungen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme vorhandener Prozesse und identifizieren Sie systematisch die Lücken zu den CSDDD-Anforderungen.
Geschützte Rechtsgüter und Umweltaspekte
Menschenrechtsaspekte nach Anhang I
Anhang I der CSDDD definiert konkrete Menschenrechte, die Unternehmen in ihrem Sorgfaltspflichtprozess berücksichtigen müssen. Diese basieren auf internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen und UN-Menschenrechtspakten:
Grundlegende Persönlichkeitsrechte:
- Recht auf Leben
- Verbot von Folter und grausamer Behandlung
- Gedankenfreiheit und Schutz der Privatsphäre
Arbeitsrechte:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen
- Recht auf existenzsichernden Lohn
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Verbot von Diskriminierung in der Beschäftigung
- Schutz von Wanderarbeitern
Besonders schutzbedürftige Gruppen:
- Schutz der Gesundheit und Bildung von Kindern
- Rechte indigener Völker
- Gleichstellung der Geschlechter
Diese Rechte müssen nicht nur in den direkten Unternehmensaktivitäten, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewahrt werden.
Umweltaspekte nach Anhang II
Die CSDDD geht in ihrem Umweltschutzfokus deutlich über das deutsche LkSG hinaus. Anhang II listet folgende zentrale Umweltaspekte auf:
Biodiversitätsschutz:
- Schutz der biologischen Vielfalt
- Erhaltung des Weltnaturerbes
- Schutz geschützter Arten und Ökosysteme
Ressourcenschutz:
- Schutz von Feuchtgebieten und der Meeresumwelt
- Verbesserung und Wiederherstellung von Böden
- Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Gefahrstoffe und Abfälle:
- Verantwortungsvoller Umgang mit Quecksilber
- Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe (POPs)
- Sichere Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle
Klimaschutz:
- Verminderung von Treibhausgasemissionen
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens
Unternehmen müssen diese Umweltaspekte in ihre Risikoanalyse einbeziehen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Behebung negativer Auswirkungen ergreifen.
Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive?
Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) legt verbindliche Anforderungen fest, die Unternehmen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten entlang ihrer Wertschöpfungskette erfüllen müssen.
Gemäß der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und ihre Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren. Dies muss, sofern zutreffend, im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen.
Die CSDDD wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Nach dem Omnibus-Paket vom Februar 2025 haben die Mitgliedstaaten nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das Omnibus-Paket hat folgende wichtige Anpassungen zur CSDDD eingeführt:
- Fokussierter Anwendungsbereich: Die Schwellenwerte wurden angepasst, sodass nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro betroffen sind.
- Vereinfachte Sorgfaltspflichten: Der Fokus liegt verstärkt auf unmittelbaren Zulieferern, während mittelbare Zulieferer nur bei konkreten Risikohinweisen einbezogen werden müssen.
- Stufenweises Inkrafttreten: Die praktische Anwendung beginnt ab Juli 2028 mit den größten Unternehmen.
Zudem müssen Unternehmen einen Klimaplan entwickeln, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht und dazu beiträgt, die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen.
Wer ist von der EU CSDDD betroffen?
Die Richtlinie wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie wird für Unternehmen gelten, die bestimmte Bedingungen erfüllen:
Unternehmen innerhalb der EU mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR und 1.000 Beschäftigten.
EU-Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit einem Ertrag von mehr als 22,5 Mio. EUR und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR haben.
Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von 450 Mio. EUR erzielt haben.
Am 26. Juli 2027 beginnen die Vorschriften für Unternehmen zu gelten, wobei sie schrittweise eingeführt werden
LRQA-Lösungen für die CSDDD-Compliance
LRQA kombiniert jahrzehntelange Expertise in regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen mit datengestützten Erkenntnissen und lokaler Präsenz, um Sie umfassend bei der Steuerung von Risiken und Chancen entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen.
Wie wir Sie bei der CS3D-Umsetzung unterstützen
Wir bieten ein umfassendes Lösungsportfolio, das alle Phasen Ihrer CSDDD-Implementierung abdeckt:
1. Gap-Analyse und Bestandsaufnahme:
- Bewertung bestehender Prozesse und Systeme
- Identifikation von Lücken zu den CSDDD-Anforderungen
- Entwicklung eines strukturierten Implementierungsplans
2. Risikobewertung und Due Diligence:
- Analyse der Menschenrechts- und Umweltrisiken in Ihrer Wertschöpfungskette
- Priorisierung von Risiken nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit
- Entwicklung spezifischer Risikominderungsstrategien
3. Implementierungsunterstützung:
- Gestaltung effektiver Sorgfaltspflichtsysteme
- Integration in bestehende Managementsysteme
- Entwicklung von Klimaplänen gemäß dem Pariser Abkommen
4. Monitoring und kontinuierliche Verbesserung:
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
- Aktualisierung der Risikoanalyse bei Änderungen im Geschäftsumfeld
- Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse
5. Berichterstattung und Kommunikation:
- Unterstützung bei der CSRD-konformen Berichterstattung
- Vorbereitung auf Stakeholder-Kommunikation
- Entwicklung transparenter Kommunikationsstrategien
ESG-Advisory-Dienstleistungen
Unsere ESG-Advisory-Dienstleistungen helfen Ihnen, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und zu verringern – sowohl in Ihren eigenen Betrieben als auch in Ihrer Wertschöpfungskette. Unser Angebot umfasst:
- Strategische ESG-Beratung: Entwicklung maßgeschneiderter ESG-Strategien, die Ihre Geschäftsziele unterstützen
- Klimarisikobewertung: Analyse physischer und transitorischer Klimarisiken
- Menschenrechtliche Folgenabschätzungen: Identifikation und Bewertung potenzieller Auswirkungen auf Menschenrechte
- Governance-Struktur-Design: Entwicklung robuster Governance-Strukturen für ESG-Management
- Change-Management-Unterstützung: Förderung der organisatorischen Transformation
Nachhaltigkeit und Responsible Sourcing
Unsere Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit und Responsible Sourcing unterstützen Sie dabei, Ihre ESG-Referenzen zu verbessern und Best Practices zu übernehmen:
- Lieferkettenaudits: Überprüfung der Einhaltung von Standards entlang der Lieferkette
- Zertifizierungsprogramme: Unterstützung bei der Erlangung relevanter Nachhaltigkeitszertifizierungen
- Nachhaltigkeitsbewertungen: Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten
- Capacity Building: Schulungsprogramme für Lieferanten zur Verbesserung ihrer ESG-Performance
- Brancheninitiativen: Unterstützung bei der Teilnahme an kollaborativen Brancheninitiativen
Datengestützte Einblicke mit LRQA-Software EiQ
Unser Ansatz basiert auf datengestützten Insights, die mit Hilfe der LRQA-Software EiQ für die Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette generiert werden. EiQ ermöglicht:
- Echtzeit-Risikomonitoring: Kontinuierliche Überwachung von ESG-Risiken in Ihrer Lieferkette
- Integrierte Datenanalyse: Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen für ein umfassendes Risikobild
- Automatisierte Berichterstattung: Vereinfachung der Berichtsprozesse durch automatisierte Datenerfassung
- Prädiktive Analysen: Frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken durch fortschrittliche Analysemethoden
- Maßgeschneiderte Dashboards: Visualisierung relevanter KPIs für verschiedene Stakeholder
Mit EiQ haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Leistung ihrer Lieferkette sowie ESG-Risiken nahezu in Echtzeit zu überwachen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Was ist die CSDDD?
Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDDD) legt verbindliche Anforderungen fest, die Unternehmen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten entlang ihrer Wertschöpfungskette erfüllen müssen.
Gemäß der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und ihre Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren. Dies muss, sofern zutreffend, im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen.
Zudem müssen Unternehmen einen Plan entwickeln, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht und dazu beiträgt, die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Entwicklung und Implementierung von Strategien und begleiten Sie beim Aufbau eines Sorgfaltspflichtsystems, das vollständig auf die Anforderungen der CSDDD abgestimmt ist.
CS3D-Anforderungen im Überblick
Für wen gilt die CSDDD?
Die CSDDD gilt für große EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Für EU-Unternehmen: Unternehmen innerhalb der EU mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR und 1.000 Beschäftigten.
EU-Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen mit einem Ertrag von mehr als 22,5 Mio. EUR und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR haben.
Für Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von 450 Mio. EUR erzielt haben.
Wann kommt die CSDDD?
Die CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Die wichtigsten Daten im überarbeiteten Zeitplan nach dem Omnibus-Paket vom Februar 2025 sind:
- 26. Juli 2027: Neue Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht (verschoben von ursprünglich 2026)
- 26. Juli 2028: Gemeinsamer Beginn der Anwendung für zwei Unternehmensgruppen:
- Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro
- Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro
- 26. Juli 2029: Anwendung auf alle übrigen betroffenen Unternehmen gemäß den Grundkriterien (1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz)
Diese angepasste Zeitplanung durch das Omnibus-Paket gibt Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung und vereinfacht die Implementierung durch die Zusammenlegung der ersten beiden Gruppen.
Was ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit?
Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren und zu managen. Sie fordert die Integration der Sorgfaltspflicht in Geschäftsstrategien und Risikomanagementsysteme sowie eine transparente Berichterstattung im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Was besagt das Lieferkettengesetz der EU?
Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, umfassende Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erfüllen. Es geht über reine Berichtspflichten hinaus und erfordert konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe negativer Auswirkungen. Besonders hervorzuheben sind:
- Die zivilrechtliche Haftung für Versäumnisse bei Sorgfaltspflichten
- Die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette
- Die Pflicht zur Erstellung eines Klimaplans im Einklang mit dem Pariser Abkommen
- Die Etablierung effektiver Beschwerdemechanismen
- Die regelmäßige Überwachung und Wirksamkeitsprüfung implementierter Maßnahmen
Wer muss das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen?
Nach den aktuellen Bestimmungen der CSDDD und den Anpassungen durch das Omnibus-Paket vom Februar 2025 sind folgende Unternehmensgruppen zur Umsetzung verpflichtet:
- EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro
- Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen
- EU-Unternehmen mit Franchise- oder Lizenzvereinbarungen bei bestimmten Umsatzschwellen
Die Anforderungen werden zwischen 2028 und 2029 stufenweise eingeführt, beginnend mit den größten Unternehmen.
Was sind die wichtigsten Anforderungen für Unternehmen im Rahmen der CSDDD?
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einem umfassenden Sorgfaltspflichtprozess, der folgende Kernelemente umfasst:
- Integration der Sorgfaltspflicht in Unternehmensrichtlinien und Risikomanagementsysteme
- Systematische Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen
- Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Bedeutsame Einbeziehung relevanter Interessengruppen
- Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen
- Kontinuierliche Überwachung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
- Erstellung eines Klimaplans im Einklang mit dem Pariser Abkommen
- Transparente Kommunikation gemäß den CSRD-Anforderungen
Diese Anforderungen müssen in einer Weise umgesetzt werden, die den spezifischen Risiken des Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette angemessen ist.
Wie unterscheidet sich die CSDDD von anderen ESG-Vorschriften?
Während andere Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Schwerpunkt auf die Offenlegung legen, verpflichtet die CSDDD Unternehmen zu konkreten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken. Die Hauptunterschiede sind:
- Handlungsorientierung statt reiner Berichterstattung: Die CSDDD verlangt aktive Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe, nicht nur Transparenz.
- Rechtliche Durchsetzbarkeit: Durch die zivilrechtliche Haftung erhalten die Verpflichtungen rechtliche Durchschlagskraft.
- Umfassenderer Anwendungsbereich: Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich vor- und nachgelagerter Aktivitäten.
- Klimaaspekt: Die explizite Forderung nach einem Klimaplan geht über bestehende Regelungen hinaus.
- Stakeholder-Einbindung: Die CSDDD betont die Notwendigkeit des Dialogs mit Betroffenen und Interessengruppen.
Wie wird sich CSDDD auf das Lieferkettenmanagement auswirken?
Die CSDDD wird tiefgreifende Auswirkungen auf das Lieferkettenmanagement haben:
- Erweiterter Prüfungsumfang: Unternehmen müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette auf Risiken prüfen, nicht nur direkte Lieferanten.
- Verstärkte Präqualifizierung: Die Auswahl von Lieferanten wird verstärkt Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen müssen.
- Höhere Transparenzanforderungen: Die gesamte Lieferkette muss transparent und rückverfolgbar werden.
- Vertragsanpassungen: Verträge mit Geschäftspartnern müssen um Nachhaltigkeitsklauseln erweitert werden.
- Kollaborative Ansätze: Brancheninitiativen und gemeinsame Standards werden an Bedeutung gewinnen.
- Digitalisierung der Lieferkette: Der Bedarf an Daten für Risikoanalysen und Berichterstattung wird digitale Lösungen notwendig machen.
Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, ihre Lieferkettenmanagement-Prozesse anzupassen und die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung der CSDDD-Anforderungen bereitzustellen.
Wie sieht der Zeitplan für die CSDDD aus?
Die Vorschriften gelten ab 2027, wobei die Einführung je nach Unternehmensgröße schrittweise erfolgt.
Wie kann die Einhaltung der CSDDD-Vorschriften die Geschäftsergebnisse verbessern?
Die Compliance mit der CSDDD kann über die Vermeidung von Sanktionen hinaus erhebliche Geschäftsvorteile bieten:
- Stärkung der Markenreputation: Verantwortungsvolles Handeln stärkt das Vertrauen von Kunden und anderen Stakeholdern.
- Risikominderung: Frühzeitige Identifikation von Risiken in der Lieferkette minimiert potenzielle Geschäftsunterbrechungen.
- Kostenreduktion: Effizientere Ressourcennutzung und verbesserte Lieferkettenmanagement-Prozesse können langfristig Kosten senken.
- Zugang zu nachhaltiger Finanzierung: ESG-konforme Unternehmen profitieren von besseren Finanzierungskonditionen.
- Wettbewerbsvorteil: Proaktives Handeln schafft einen Vorsprung gegenüber weniger vorbereiteten Wettbewerbern.
- Innovationsförderung: Die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsherausforderungen kann neue Produkte und Geschäftsmodelle hervorbringen.
- Mitarbeitergewinnung und -bindung: Verantwortungsbewusstes Handeln ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität als Arbeitgeber.
Unternehmen sollten die CSDDD-Compliance daher nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategische Chance betrachten.
Wie kann LRQA Ihnen helfen, die Einhaltung der CSDDD zu erreichen?
LRQA unterstützt Organisationen bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), indem es maßgeschneiderte, umfassende Unterstützung anbietet, die alle Phasen der Anforderungen der Richtlinie abdeckt. Unser Ansatz kombiniert fundiertes Fachwissen im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) mit praktischen Lösungen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, regulatorische Verpflichtungen effektiv zu erfüllen.
CSDDD mit LRQA umgesetzt - Praxistipps
Für eine erfolgreiche Umsetzung der CSDDD-Anforderungen empfehlen wir einen strukturierten Ansatz:
- Integrieren statt separieren: Bauen Sie auf bestehenden Systemen auf, anstatt parallele Strukturen zu schaffen. Integrieren Sie CSDDD-Anforderungen in vorhandene Management- und Compliance-Systeme.
- Priorisieren nach Risiko: Entwickeln Sie eine risikobasierte Herangehensweise, bei der Sie sich zunächst auf die kritischsten Bereiche Ihrer Wertschöpfungskette konzentrieren.
- Zusammenarbeit fördern: Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen (Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit, Recht) und externer Stakeholder.
- Technology nutzen: Setzen Sie auf digitale Lösungen für Datenverwaltung, Risikoanalysen und Berichterstattung, um Effizienz und Transparenz zu steigern.
- Kontinuierlich verbessern: Verstehen Sie die CSDDD-Compliance als fortlaufenden Prozess, der regelmäßige Überprüfung und Anpassung erfordert.
Diese Praxistipps basieren auf unserer umfangreichen Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen bei regulatorischen Transformationsprozessen und helfen Ihnen, die Herausforderungen der CSDDD effektiv zu bewältigen.
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