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EU ETS 2: Jetzt handeln statt später reagieren

LRQA unterstützt regulierte Unternehmen bei der Umsetzung des neuen EU ETS 2.

EU ETS 2 (RCDE 2) ist keine zukünftige Planung mehr, sondern bereits geltendes Recht. Das System verändert grundlegend, wie viele Unternehmen ihre CO₂-Emissionen erfassen und steuern. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Brennstoffe für Gebäude, den Straßenverkehr und andere bisher nicht vom EU ETS 1 erfasste Bereiche in Verkehr bringen – also Händler, Verteiler und Lieferanten von Brennstoffen.

Die Zeit zur Vorbereitung ist begrenzt. Wer jetzt nicht handelt, riskiert höhere Kosten, operative Probleme und Sanktionen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand: Die Anforderungen an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und technische Systeme sind deutlich höher als bisher.


Ein grundlegender Systemwechsel: der „Upstream“-Ansatz

Im EU ETS 2 ist nicht mehr der Endverbraucher reguliert, sondern das Unternehmen, das den Brennstoff zum Verbrauch freigibt. Dieser sogenannte „Upstream“-Ansatz bedeutet:

  • Jeder Liter bzw. Kubikmeter Brennstoff muss eindeutig seinem Verwendungszweck zugeordnet werden.
  • Diese Zuordnung muss in einem genehmigten Überwachungsplan beschrieben und belegt sein.

Praktisch entspricht dies einer geprüften CO₂-Bilanz der gesamten Lieferkette – mit deutlich strengeren Anforderungen an Methodik und Rückverfolgbarkeit als bisher.


Wichtige Fristen – ohne Spielraum für Verzögerungen

Die zentralen Termine sind klar festgelegt:

  • 30. April 2027: Der Emissionsbericht muss geprüft und eingereicht sein.
  • Ab 2028: Emissionszertifikate müssen für die Emissionen des Jahres 2028 abgegeben werden.

Eine verspätete Vorbereitung erhöht unnötig rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken.


EU ETS 2-Verifizierung: mehr als eine Dokumentenprüfung

Die Verifizierung ist eine umfassende Prüfung Ihres Emissionsmanagements. Sie umfasst unter anderem:

  • Analyse von inhärenten Risiken und Kontrollrisiken
  • Prüfung der Datenflüsse und Berechnungsmethoden
  • Sicherstellung, dass keine wesentlichen Fehler vorliegen
    (Fehlertoleranz: 2 % oder 5 %, abhängig vom Emissionsvolumen)
  • Vor-Ort-Prüfungen, wenn diese zur Bestätigung der Daten erforderlich sind

Alle Annahmen, Methoden und Korrekturen müssen vollständig dokumentiert und von der zuständigen Behörde genehmigt werden.


Biokraftstoffe: hohe Anforderungen an Nachhaltigkeit und Nachweise

Biokraftstoffe und Biomassebrennstoffe dürfen nur dann als emissionsfrei angesetzt werden, wenn sie die Nachhaltigkeitskriterien der RED II und RED III erfüllen. Ab 2026 wird die Union Database (UDB) der EU-Kommission zum zentralen Instrument für diese Nachweise.

Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bereichen wie Steuern, Einkauf, Nachhaltigkeit und internem Kontrollsystem. Fehlt diese Abstimmung, steigt das Risiko von Fehlern und Nichtkonformität deutlich.


LRQA – Ihr Partner für eine sichere EU ETS 2-Verifizierung

LRQA unterstützt Unternehmen in Spanien bereits aktiv bei der Umsetzung des EU ETS 2:

  • Fundiertes Fachwissen zu MRR- und AVR-Anforderungen
  • Langjährige Erfahrung aus der EU ETS 1-Verifizierung, übertragen auf EU ETS 2
  • Risikobasierter Prüfungsansatz, angepasst an die Praxis jedes Unternehmens
  • Internationale Expertise für komplexe und grenzüberschreitende Strukturen
  • Frühzeitige Begleitung, um teure Korrekturen kurz vor der Prüfung zu vermeiden


Fazit:
Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Wer heute Überwachungspläne, Datenquellen und Kontrollprozesse klar definiert, minimiert Risiken und stellt eine reibungslose Verifizierung sicher.

 Kontaktieren Sie unsere Experten für EU ETS2