Das NIS2 Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und stellt einen Meilenstein für die Cybersicherheit in Deutschland dar. Rund 30.000 Unternehmen sind nun verpflichtet, strenge Anforderungen an ihre IT-Sicherheit zu erfüllen. Wer die neuen Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro – und die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
In diesem Artikel erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Maßnahmen Sie umsetzen müssen und wie Sie mit einer ISO 27001-Zertifizierung die NIS2-Anforderungen effizient erfüllen können.
Was ist NIS2?
NIS2 steht für "Network and Information Security 2" und ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. Die Richtlinie wurde am 14. Dezember 2022 von der EU-Kommission verabschiedet und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und erweitert den Anwendungsbereich erheblich.
Ziel der NIS2-Richtlinie ist es, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in allen EU-Mitgliedstaaten zu etablieren. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe werden – und das in einer Zeit, in der digitale Bedrohungen kontinuierlich zunehmen.
Unterschied zwischen NIS-1 und NIS-2
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie betraf hauptsächlich Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Mit NIS2 wird der Kreis der regulierten Unternehmen deutlich erweitert. Statt ca. 4.500 Unternehmen fallen nun rund 30.000 deutsche Unternehmen unter die neuen Regelungen. Zudem wurden die Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und Sanktionen verschärft.
NIS2 Umsetzungsgesetz: Der aktuelle Stand in Deutschland
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist überschritten, jedoch ist das Gesetz nun verabschiedet und in Kraft.
Zeitplan und wichtige Daten
- 14.12.2022: Verabschiedung der NIS2-Richtlinie durch die EU
- 16.01.2023: Inkrafttreten der EU-Richtlinie
- 17.10.2024: Ursprüngliche Umsetzungsfrist (nicht eingehalten)
- 13.11.2025: Verabschiedung im Bundestag
- 21.11.2025: Genehmigung durch den Bundesrat
- 05.12.2025: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
- 06.12.2025: Inkrafttreten des NIS2 Umsetzungsgesetzes
- 06.01.2026: Freischaltung des BSI-Portals zur Registrierung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die NIS2-Pflichten für betroffene Unternehmen unmittelbar verbindlich. Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht.
Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen?
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regelungen fällt, hängt von zwei Faktoren ab: der Unternehmensgröße und dem Sektor, in dem Sie tätig sind. Wichtig: Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind – eine behördliche Benachrichtigung erfolgt nicht.
Größenkriterien
NIS2 gilt grundsätzlich für Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mindestens 50 Mitarbeitende ODER
- Mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz UND 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
Einige Organisationen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, etwa wenn bei einem Ausfall Systemrisiken bestehen oder sie als Anbieter kritischer Dienste eingestuft werden.
Die 18 betroffenen Sektoren
NIS2 definiert 18 Wirtschaftssektoren, die in zwei Kategorien unterteilt werden:
Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I): Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, ICT-Dienstleistungsmanagement (B2B), Öffentliche Verwaltung, Weltraum
Sonstige kritische Sektoren (Anhang II): Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung
Wesentliche und wichtige Einrichtungen
Das deutsche Umsetzungsgesetz unterscheidet zwischen "besonders wichtigen" und "wichtigen" Einrichtungen:
Besonders wichtige Einrichtungen:
- Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitende oder über 50 Mio. EUR Umsatz) aus Sektoren mit hoher Kritikalität
- Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
- Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registrierungsstellen, DNS-Dienste
Wichtige Einrichtungen:
- Mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeitende) aus Sektoren mit hoher Kritikalität
- Mittlere und große Unternehmen aus sonstigen kritischen Sektoren
Der Unterschied wirkt sich auf die Aufsichtsintensität und die Höhe möglicher Sanktionen aus.
Die 10 NIS2-Anforderungen im Überblick
Das NIS2 Umsetzungsgesetz verpflichtet betroffene Unternehmen zu umfassenden Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und sich an einer individuellen Risikobetrachtung orientieren.
Risikomanagement
Unternehmen müssen ein systematisches Risikomanagement für ihre IT-Systeme etablieren. Dazu gehören:
- Konzepte für Risikoanalyse und Informationssicherheit
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Incident Response)
- Aufrechterhaltung des Betriebs (Business Continuity, Backup-Management, Krisenmanagement)
- Sicherheit in der Lieferkette
- Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen
- Konzepte zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
- Cyberhygiene und Schulungen
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit und Zugriffskontrolle
- Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI gemeldet werden. Die Fristen sind streng:
- Innerhalb von 24 Stunden: Frühwarnung nach Kenntnis des Vorfalls
- Innerhalb von 72 Stunden: Erste Bewertung des Vorfalls und seiner Auswirkungen
Spätestens nach 1 Monat: Abschlussbericht mit ausführlicher Beschreibung, Ursachen und Abhilfemaßnahmen
Registrierung beim BSI – Schritt für Schritt
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der gemeinsamen Registrierungsstelle von BSI und BBK zu registrieren. Der Prozess erfolgt in zwei Schritten.
H3: Mein Unternehmenskonto (MUK)
Zunächst müssen Sie ein Nutzerkonto beim digitalen Dienst "Mein Unternehmenskonto" (MUK) anlegen. Das BSI empfiehlt, diesen Account bis spätestens Ende 2025 einzurichten.
BSI-Portal ab Januar 2026
Ab dem 6. Januar 2026 wird das neue BSI-Portal freigeschaltet. Dort können Sie sich mit Ihrem MUK-Nutzerkonto registrieren und erhalten Zugang zur Meldestelle für Sicherheitsvorfälle.
Bei der Registrierung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Kontaktdaten des Unternehmens
- Rechtsform und Handelsregisternummer
- Sektor und Branche
- Liste der EU-Mitgliedstaaten, in denen das Unternehmen tätig ist
Sanktionen und Haftung bei Verstößen
Die NIS2-Richtlinie sieht empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. Das deutsche Umsetzungsgesetz hat diese Vorgaben übernommen.
Bußgelder
Besonders wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Die NIS2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur Chefsache: Geschäftsführer und Vorstände sind persönlich dafür verantwortlich, dass die Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt und überwacht werden. Sie sind zudem verpflichtet, an Schulungen zur Cybersicherheit teilzunehmen.
Bei Missachtung dieser Pflichten können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden.
ISO 27001 als Grundlage für NIS2-Compliance
Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bietet eine ideale Grundlage, um die NIS2-Anforderungen zu erfüllen. Die internationale Norm unterstützt Unternehmen dabei:
- Risiken systematisch zu bewerten und zu behandeln
- Geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren
- Prozesse für Incident Response zu etablieren
- Die Wirksamkeit von Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern
Der große Vorteil: ISO 27001 ist auditierbar und zertifizierbar. Eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle wie LRQA schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden – und dokumentiert nachweislich Ihre Compliance-Bemühungen.
Viele der NIS2-Anforderungen decken sich direkt mit den Kontrollen der ISO 27001. Unternehmen, die bereits zertifiziert sind, haben daher einen erheblichen Vorsprung bei der NIS2-Umsetzung.
