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Europäische Kommission fordert Aufschub der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

Die EU-Kommission hat am 2. Oktober 2024 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie vorschlägt, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben.

Als Reaktion auf die verstärkten Lobbying-Bemühungen hat die EU-Kommission am Mittwoch, den 2. Oktober 2024, eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie vorschlägt, die Verpflichtungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird das neue Umsetzungsdatum der 30. Dezember 2025 sein. Mit diesem Schritt reagiert die Europäische Kommission auf die Bedenken vom Unternehmen und Ländern, dass zu wenig Zeit bleibt, um die Anforderungen der EUDR erfolgreich zu erfüllen. 
 
Um diese Verzögerung rechtmäßig umzusetzen, müssen jedoch zunächst das Europäische Parlament als auch der Rat den Vorschlag für eine verlängerte Umsetzungsfrist annehmen. Während der Aufschub zwar auf dem Tisch liegt, besteht weiterhin Unsicherheit über den Prozess zur formalen Genehmigung. Während der Vorschlag zwar den Zeitrahmen verlängern würde, besteht aktuell keine Absicht, die Ziele oder Inhalte des Gesetzes zu ändern. Die EUDR soll sicherstellen, dass Unternehmen, die Produkte wie Palmöl, Soja, Kaffee, Holz, Kakao und Gummi auf den EU-Markt bringen, Sorgfaltspflichten erfüllen, indem sie überprüfbare Daten sammeln, um zu beweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind. Nicht-Einhaltung führt zu Geldstrafen, Importbeschränkungen und Reputationsschäden.

 
Lang erwarteter Leitfaden endlich verfügbar  


Unabhängig von der vorgeschlagenen Verzögerung, hat die EU-Kommission endlich Hilfestellungen zur Umsetzung der EUDR vorgelegt. Im November wird die Registrierung für das Deforestation-Due-Diligence-Register eröffnet, das Marktteilnehmenden, Händlern und ihren Vertretern ein technisches Instrument zur Einreichung der verpflichtenden Due-Diligence-Erklärungen bietet. Auf der Website des Registers sind zwei neue Anleitungsvideos verfügbar.  
 
Darüber hinaus wurde der lang erwartete Leitfaden veröffentlicht und bietet Unternehmen klare Anweisungen zur Einhaltung der Verordnung. Auch das FAQ-Dokument der Kommission wurde aktualisiert. Außerdem wurde ein erläuterndes Dokument mit der Einführung von TARIC-Codes veröffentlicht, das den Prozess für den Import von ausgenommenen Produkten im Geltungsbereich optimiert.

 

Die Zeit sich vorzubereiten ist jetzt! 


Ob eine tatsächliche Verzögerung wirklich in Kraft trifft, wird zu sehen sein. Unabhängig davon, sollten Unternehmen spätestens jetzt aktiv werden! Mit einem erwarteten ‚soft launch‘ der EUDR haben Unternehmen jetzt die Gelegenheit, ein best-effort und future-proof EUDR-Sorgfaltspflichtsystem einzurichten. . 
 
LRQA unterstützt Sie hierbei gerne. Wir bieten umfassende Dienstleistungen, um Sie bei der Vorbereitung auf die EUDR zu begleiten – von diagnostischen Bewertungen bis hin zur Definition und Priorisierung von Maßnahmen und Prozessen. Wir unterstützen beim Design von Systemen zur Informationserfassung bei Lieferanten, bei der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit sowie bei der Durchführung notwendiger Trainings, damit Lieferanten die EUDR-Anforderungen erfüllen können. Mit unseren Experten vor Ort können wir die kontinuierliche Datenerfassung- und -prüfung unterstützen, um eine Einhaltung der Vorschriften entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.  
 
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung oder besuchen Sie unsere Website, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie auf Ihrem Weg zur EUDR Compliance unterstützen können. 

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