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Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgen. Gemäß den Anforderungen der AwSV veröffentlicht LRQA die von ihr überwachten Fachbetriebe. Um eine Übersicht zu erhalten, klicken Sie bitte auf den Link: Liste überwachte Fachbetriebe