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Stärkung verantwortungsvoller Lieferketten durch wirksame Sorgfaltspflichten

Ein klarer Rahmen, der Unternehmen hilft, soziale und ökologische Risiken systematisch zu steuern. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Organisationen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten stärkt nicht nur Transparenz und Nachhaltigkeit, sondern schützt Unternehmen auch vor rechtlichen und reputativen Risiken. Das LkSG bildet damit die Grundlage für moderne, verantwortungsvolle Beschaffungsprozesse und unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu stabilen, sicheren und zukunftsfähigen Lieferketten.

Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Was ist das LkSG?

Mit dem 1. Januar 2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten” ( Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, auch als Lieferkettengesetz bekannt) in Deutschland in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, dass Lieferketten nachhaltiger und transparenter werden.

Das neue Gesetz verpflichtet große Unternehmen, sicherzustellen, dass sie ihre menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferketten erfüllen. Sie haben auch darüber Bericht zu erstatten, wie sie Risiken und Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt – sowohl in ihrer Lieferkette als auch in ihrem eigenen Betrieb – erkennen, bewerten, verhindern und beheben. Unternehmen müssen jährlich ihre Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden.

Organisationen, die nicht ihren Verpflichtungen nachkommen können mit Bußgeldern von bis zu 2 % des Jahresumsatzes belegt werden und Maßnahmen durch die Behörde wie beispielsweise von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. 

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Wer ist vom LkSG betroffen?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umfasst:  

  • ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden  
  • ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden  
  • im Konzernverbund auch Tochterunternehmen mit bestimmendem Einfluss  
  • eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, direkte Lieferanten  
  • indirekte Lieferanten bei konkreten Anlässen 
Welche Pflichten bestehen für Unternehmen?

Unternehmen müssen nach dem LkSG folgende Sorgfaltspflichten erfüllen:

  • Risikomanagement einrichten  
  • Verantwortlichkeiten intern definieren  
  • regelmäßige Risikoanalysen durchführen  
  • Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen etablieren  
  • Abhilfemaßnahmen umsetzen  
  • jährlich Bericht an das BAFA über Maßnahmen und Ergebnisse  

 

Diese Pflichten entsprechen gleichzeitig den internationalen Anforderungen an Human Rights & Environmental Due Diligence (HREDD), die auch der EU-Richtlinienentwurf (CSDDD) vorsieht.

Welche Pflichten bestehen für Unternehmen?

Unternehmen müssen nach dem LkSG folgende Sorgfaltspflichten erfüllen:

  • Risikomanagement einrichten  
  • Verantwortlichkeiten intern definieren  
  • regelmäßige Risikoanalysen durchführen  
  • Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen etablieren  
  • Abhilfemaßnahmen umsetzen  
  • jährlich Bericht an das BAFA über Maßnahmen und Ergebnisse  

 

Diese Pflichten entsprechen gleichzeitig den internationalen Anforderungen an Human Rights & Environmental Due Diligence (HREDD), die auch der EU-Richtlinienentwurf (CSDDD) vorsieht.

Anforderungen an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz erwartet von Unternehmen, dass sie

  • einen Risikomanagement-Ansatz festlegen,
  • die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens klar definieren,
  • regelmäßige Risikoanalysen durchführen und darüber berichten.
  • entsprechende Richtlinien ausarbeiten,
  • Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen einzurichten und
  • bei Bedarf Abhilfemaßnahmen durchführen.

Aktueller Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das LkSG ist vollständig in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Es wird weiterhin vom BAFA überwacht; Bußgelder und Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen bleiben zentrale Durchsetzungsmechanismen.  

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im September 2025 reformiert. Die Bundesregierung hat die Berichtspflichten gestrichen und Sanktionen reduziert, um Unternehmen zu entlasten. Das Gesetz bleibt als Übergangslösung bestehen, bis die europäische CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) umgesetzt ist.

Wesentliche Änderungen:

  • Berichtspflicht entfällt: Unternehmen müssen keine jährlichen LkSG-Berichte mehr erstellen.
  • Sanktionen eingeschränkt: Bußgelder gibt es nur noch bei schweren Verstößen gegen verbleibende Pflichten.
  • Übergangsregelung: Das LkSG gilt weiter, bis die EU-CSDDD in deutsches Recht überführt ist.

Ausblick EU-Lieferkettengesetz / CSDDD

Parallel wir intensiv an einem EU-Lieferkettengesetz gearbeitet. Erste Entwürfe deuten darauf hin, dass es nicht nur höhere Anforderungen im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz stellt, sondern auch kleinere Unternehmen betreffen wird. Auf EU-Ebene laufen noch Abstimmungen über den Gesetzesentwurf, daher steht noch nicht ganz fest, wann das geplante europaweite Gesetz in Kraft treten soll.

Erste Schritte

Um die neuen Gesetze zu erfüllen, für die Zukunft gerüstet zu sein und sich Wettbewerbsvorteile in diesem Bereich zu verschaffen, sollten Organisationen zügig prüfen, was die neuen unternehmerischen Sorgfaltspflichten Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD) für ihr Unternehmen bedeuten.

Die folgenden drei ersten Schritte werden empfohlen:

  1. Erfassen Sie die Gesetzgebung in den Ländern, in denen Sie tätig sind.
  2. Bilden Sie ein internes Team, das für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist (z.B. die Rechtsabteilung, die Personalabteilung und die Abteilung für soziale Angelegenheiten).
  3. Identifizieren Sie Anforderungen und Lücken und legen Sie einen Fahrplan für die Umsetzung und Offenlegung fest.

Unsere ESG- und Nachhaltigkeitsspezialisten unterstützen Sie

Unser ESG-Beratungsportfolio wurde entwickelt, um Ihnen dabei zu helfen, Risiken in Ihren Lieferketten zu erkennen, zu mindern und zu bewältigen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre größten Herausforderungen zu identifizieren, Strategien zu entwickeln und zu konzipieren, Lösungen zu implementieren und Sie bei der Berichterstattung und Offenlegung zu unterstützen. Dabei nutzen wir unser gesamtes Leistungsspektrum, Daten aus unserer innovativen EiQ-Plattform für die Due-Diligence-Prüfung von Lieferketten, ein tiefes Verständnis von Branchentrends, Investoreninteressen, Best Practices und Gesetzgebung.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Marken und Einzelhändlern, um die Anforderungen der Gesetze und Verordnungen rund um unternehmerische Sorgfaltspflichten (HREDD) zu erfüllen.

 

Unser Portfolio umfasst: 

  • Responsible Sourcing und Implementierung von Strategien
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Nachhaltigkeit / ESG-Strategie und Offenlegung
  • Lieferanten Engagement (Überwachung und Befähigung)
  • Beratung zu Menschenrechten und Beschwerdemechanismen (HRIA)
  • Ermittlungen und Korrekturmaßnahmen
  • Cybersecurity-Beratung
  • Beratung zu Kohlenstoff und Klima
  • Beratung zu Managementsystemen